# Beitragsordnung des Kampfsportvereins Görlitz e. V.

Quelle: bisherige KSVG-Webseite, abgerufen am 24. August 2026. Maßgeblich ist die vom Präsidium
beschlossene Fassung.

1. Die Beitragssätze werden als Monatsbeiträge festgelegt. Der Zahlungsrhythmus richtet sich nach
   der gewählten Zahlungsart.
2. Für das Bezahlen der Beiträge sind folgende Varianten möglich:
   - **Banküberweisung/Dauerauftrag:** Der Beitrag ist zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1.
     Oktober eines jeden Kalenderjahres fällig und quartalsweise im Voraus zu zahlen.
   - **SEPA-Lastschrift:** Der Beitrag wird quartalsweise in Höhe von 24,00 € für Kinder,
     Jugendliche und ermäßigte Erwachsene beziehungsweise 30,00 € für regulär beitragspflichtige
     Erwachsene eingezogen. Vor dem ersten Einzug muss das vollständige SEPA-Mandat einschließlich
     Gläubiger-ID und Mandatsreferenz bestätigt werden.
   - **PayPal-Abonnement:** Für Kinder und Jugendliche sowie regulär beitragspflichtige Erwachsene
     kann ein monatliches PayPal-Abonnement über 8,00 € beziehungsweise 10,00 € eingerichtet
     werden. Ruhende Mitglieder zahlen über ein quartalsweises PayPal-Abonnement 6,00 €. Monatliche
     Abos beginnen am nächsten Monatsersten, das Abo für ruhende Mitglieder am nächsten festen
     Quartalstermin. Die einmalige Aufnahmegebühr ist nicht Bestandteil des Abonnements und wird
     separat gezahlt. Die Kündigung eines PayPal-Abonnements beendet nicht die Vereinsmitgliedschaft.
   - Über weitere Zahlungsarten entscheidet der Vorstand individuell. Soweit keine abweichende
     Regelung beschlossen wurde, erhöht sich der Mitgliedsbeitrag bei solchen weiteren
     Zahlungsarten um 4,00 € pro Monat und Vertrag.
3. Pro Mahnung fällt eine Gebühr von 5,00 € an.
4. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 10,00 € pro Person.
5. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für:
   - passive Mitglieder: 2,00 € pro Monat,
   - Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre: 8,00 € pro Monat,
   - Erwachsene: 10,00 € pro Monat,
   - ermäßigte Erwachsene gegen Nachweis: 8,00 € pro Monat.
6. Ermäßigte Erwachsene sind Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende. Darüber
   hinaus kann der Vorstand bei einkommensschwachen Erwachsenen individuell über einen ermäßigten
   Beitrag entscheiden. Der Nachweis muss spätestens vier Wochen vor Beitragsfälligkeit beim
   Vorstand eingereicht werden.
